Fischsterben
Für die Ursachenermittlung und allenfalls zur Veranlassung sofortiger Maßnahmen ist die Ortspolizei bzw. der Gendarmerieposten zu verständigen
Weiters ist eine Wasserprobe zu ziehen. Am Ort des Fischsterbens und an den Stellen mit stark veränderter Wasserbeschaffenheit (Schaumtreiben, Verfärbung etc.) ist eine Probe zu nehmen. Weiters an den Stellen mutmaßlicher Verunreinigung und einige Meter oberhalb dieser (Vergleichsprobe aus der Reinwasserzone).
Die Probenflasche (am geeignetsten sind Mineralwasserflaschen) soll mehrmals (mindestens zweimal) mit Probenwasser ausgespült werden und wie folgt gefüllt werden:
Flasche eine Handbreit tief schräg gegen die Strömung halten.
Die Flasche soll vollgefüllt werden (luftblasenfrei), bei längeren Transport ist auf einen maximal fingerbreiten Luftraum zwischen Verschluss und Wasserfüllung zu achten.
Ablagerungen dürfen bei der Probenahme nicht aufgerührt und in die Flasche gebracht werden.
Von jeder Entnahmestelle sollten 2 Liter abgefüllt werden.
Die Wasser- und Abwasserproben müssen schnellstens an das untersuchende Laboratorium übermittelt werden.
Eine telefonische Vorausverständigung ist vorteilhaft:
Bezeichnung der Probe
Gewässername
Entnahmedatum und Uhrzeit
Ort
Entnahmestelle
Ev. laufende Probennummer
Begleitschreiben
Angabe über die in Frage kommenden Verunreinigungsquellen (Lage, Größe, Art der Produktion)
Name und Anschrift des Probennehmers und event. Zeugen.
Lageskizze
Genaue Ortsangabe
möglichst mit Bezugspunkt (z.B. 10 m oberhalb der Bahnbrücke) und Uhrzeit sowie die Uferbeschaffenheit.
Verhalten der Fische
Schnappen die Fische auch an der Wasseroberfläche nach Luft? (Notamtung)
Setzte das Fischsterben schlagartig ein? (Vergiftung)
Flüchten Fische in andere Regionen?
Aussehen des Wassers
Starke Trübung
Schaumtreiben
Verfärbung
Öltreiben
Sonstiges
Geruch des Wassers
Fäulnisgeruch
Karbolsäure (Spitalsgeruch)
Sonstiges (Chlor, Mineralöl, Jauche, Silo usw.)
Temperatur und geschätzte Abflussmenge
bzw. Breite und mittlere Tiefe sowie Fließgeschwindigkeit in m/sek. sind, wenn möglich, anzugeben. Gegebenenfalls starke Veränderungen wie Hochwasser oder extreme Gewässererwärmung.
Sachbearbeiter
Mag. Thomas Friedl Tel.: 05 0536 18096
Mag. Gerald Kerschbaumer Tel.: 05 0536 18099
DI Harald Kaufmann Tel. 05 0536 18098